| Repräsentative deutsche Rechtsliteratur den Gegenwart Übersetzungsplan |
| Liste der Werke, Autoren und Übersetzer |
Repräsentative
deutsche Rechtsliteratur den Gegenwart Übersetzungsplan
( verkürzte deutsche Fassung)
I. Zwecke
Die Übersetzung repräsentativer deutscher Rechtsliteratur der Gegenwart verfolgt den Zweck, den Juristen der Volksrepublik China Kenntnis vom deutschen Recht und von der deutschen Rechtwissenschaft zu vermitteln. Das Übersetzungsprogramm umfasst die Gebiete von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, Staatsrecht, Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und auch ein erstes Werk zum europäischen Privatrecht.
Die für die Übersetzung ausgewählten Bücher werden in Deutschland und über Deutschland hinaus allgemein als repräsentativ und teilweise bereits als klassisch angesehen, und sie zählen zu den meistbenutzten Lehrbüchern an den deutschen Universitäten. Zugleich ist geplant, in einem weiteren Schritt Gesetze, Nachschlagewerke und ergänzend weitere Literatur, die den allgemeinen rechtskulturellen Hintergrund in Deutschland betrifft, wie z.B. Biographien berühmter Juristen, nach den praktischen Bedürfnissen der Volksrepublik Chinas zu übersetzen.
1. Die gegenwärtige chinesische Rechtssystem entstand und entwickelte sich aufgrund der Reformen, die erstmals von der Qing Dynastie und der Regierung GMD seit Anfang dieses Jahrhunderts bis Ende der Zwanzigerjahre durchgeführt wurden. Damals wurde der Aufbau der (Privat-) Rechtsordnung ganz nach dem Vorbild der kontinentaleuropäischen Rechtssysteme gestaltet, insbesondere nach dem Vorbild des deutschen. Mit Ausnahme von Hongkong hat sich das chinesische Rechtssystem im ganzen sowohl auf dem Festland als auch in Taiwan und Macau in Richtung der kontinentaleuropäischen Rechtssysteme entwickelt.
2. Der Wiederaufbau der chinesischen Rechtsordnung, der seit Ende der Siebzigerjahre und Anfang der Achtzigerjahre begann, entwickelt sich immer weiter in die oben erwähnte Richtung, obwohl die Einflüsse aus dem Bereich des angloamerikanischen Rechtssystems zunehmen. Gesetzesrecht und Gesetzbücher bilden wie früher eine bestimmte und wesentliche Besonderheit des chinesischen Rechtssystems.
3. Das chinesische Rechtssystem, das sich nach den Einbrüchen der Kulturrevolution inzwischen wieder herausbildet, steht in vieler Hinsicht den Rechtssystemen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises und damit dem deutschen nahe. Im Verlauf der Rechtsreformen am Anfang dieses Jahrhunderts hatte China besonders viele Materien unmittelbar und mittelbar aus dem deutschen Rechtssystem, zumal aus dem deutschen BGB, übernommen; seit jenen Jahren ist die chinesische Rechtswissenschaft in ihrer Entwicklung im allgemeinen von der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtstheorie beeinflusst worden. Tatsächlich stammen Strukturen und Grundsätze des chinesischen Rechts sowie viele Rechtsinstitute und theoretische Konzepte des heutigen chinesischen Rechts aus dem deutschen Recht oder stehen doch in sehr engem Zusammenhang mit dem deutschen Recht.
4. Der kontinentaleuropäische Rechtskreis (das Civil Law System) hat sich vor allem aus dem römischen Recht entwickelt. Das deutsche Rechtssystem entwickelte sich aus der im Mittelalter einsetzenden Rezeption des römischen Rechts, aus dem daraus unter Einbeziehung deutschrechtlicher Elemente erwachsenen ins Kommune und aus dessen nochmaliger Durchformung durch die n den Quellen des römischen Rechts ausgerichtete Arbeit des Pandektismus im vergangenen Jahrhundert. Aus dem Umstand, dass die am Grundsätzlichen orientierte deutsche Forschung auf dem Gebiete des römischen Rechts im vergangenen Jahrhundert weltweit höchstes Niveau erreichte ( und zum Teil noch erreicht), hat sich die der deutschen Rechtswissenschaft eigene Besonderheit ergeben, dass sie über eine relativ tiefe und reiche Dogmatik und Theorie verfüge. Damit kommt sie den dringenden Bedürfnissen der chinesischen Rechtswissenschaft sehr entgegen.
5. Im Gegensatz zur englischen und amerikanischen Rechtsliteratur steht in China jedoch nahezu keine deutsche Rechtsliteratur zur Verfügung, was sich seit dem Anfang der Achtzigerjahre besonders nachteilig bemerkbar macht. Da die deutsche Sprache Schwieriger als die englische und bei weitem nicht so verbreitet ist, ist es in der Volksrepublik China nicht einfach, Kenntnis vom deutschen Recht und von den Rechtsentwicklungen in Deutschland zu erlangen.
6. Auf der Grundlage, die durch die Durchführung des Übersetzungsvorhabens geschaffen wird, wird es Möglich sein, mit relativ guten Erfolgen auf den (durch die Übersetzung erschlossenen) Gebieten vor allem des Privat- und Wirtschaftsrechts eigenständige Forschungen zu betreiben, die der chinesischen Rechtswissenschaft starke Impulse geben werden. Dadurch könnte eine neue wissenschaftliche Schule, die durch die Orientierungen an deutscher Dogmatik, Theorie und Methodologie gekennzeichnet ist, im Laufe der Zeit entstehen.
Wie aus den obigen Darlegungen deutlich wird, ist zu erwarten, dass die Durchführung des geplanten Übersetzungsvorhabens von größter praktischer Bedeutung für den Aufbau des Rechtssystems und die Entwicklung der Rechtswissenschaft in der Volksrepublik China und zugleich von langfristiger rechtskultureller Tragweite sein wird. Zur gesellschaftlichen Bedeutung des Übersetzungsvorhabens sind zwei Punkte hervorzuheben:
a) Die Übersetzung wird grundlegende Informationen vermitteln, die für den Aufbau des Rechtssystems, insbesondere für die gegenwärtige Gesetzgebungsarbeit in China, von wesentlicher Bedeutung sein können, und sie wird zugleich wohl Aufschluss über die allgemeinen Einschätzungen geben, die sich in der deutschen Rechtswissenschaft zu den Regelungen und Instituten des deutschen Rechtssystems finden - etwa inwieweit sich diese bewährt haben oder zu modifizieren sind – als auch Kenntnis von den neuen Entwicklungen auf den verschiedenen Gebieten verschaffen.
b) Die ausgewählten repräsentativen Werke der deutschen Rechtsliteratur werden für die chinesische Rechtswissenschaft und für die Ausbildung im Recht in China von größtem Nutzen sein zustand, Niveau und Tendenzen der deutschen Rechtswissenschaft in vielerlei Hinsicht für die Entwicklung von Wissenschaft und Lehre für China vorbildlich sein können.
II. Übersetzungsplan
Die Arbeiten für das Übersetzungsvorhaben werden im Jahre 1998 aufgenommen und sollen im Laufe des Jahres 2005, insgesamt also in einem Zeitraum von acht Jahren, Abgeschlossen wenden. Konkret sind zwei Phasen geplant. In der ersten Phase von 1998 bis 2000 sollen 6 bis 8 Bücher übersetzt werden, in der zweiten von 2001 bis 2205 sollen weitere 15 – 20 Bücher hinzukommen (die Planungen erklären sich aufgrund der augenblicklich verfügbaren Kapazitäten).
Die Übersetzungsarbeit wird sich zunächst auf die repräsentativen oder klassischen Werke konzentrieren. Allerdings sind zusätzlich noch zwei weitere Übersetzungsreihen geplant:
1. Eine Übersetzungsreihe
zu Gesetzen und Nachschlagewerken.
2. Eine Übersetzungsreihe zu Biographien berühmter deutscher Juristen.
III. Teilnehmer und Arbeitsgruppe
1. Empfehlungen für
die ausgewählten Bücher
Alle Bücher, die ins Chinesische übersetzt werden, sind im Prinzip
von fünf deutschen Professoren, die für die jeweiligen Fachgebiete
zuständig sind, empfohlen worden. Unter ihnen sind zwei Professoren, die
die chinesische Sprache und das chinesische Rechtssystem sehr kennen (Anlage
2).
2. Übersetzungsausschuss
Der Übersetzungsausschuss besteht aus 5 oder 7 chinesischen Juristen; er
übernimmt die Verantwortung für den Übersetzungsplan und dessen
Durchführung:
a) Er entscheidet aufgrund der von den deutschen Professoren ausgewählten Bücher, welche Bücher übersetzt werden.
b) Er empfiehlt und bestimmt die jeweiligen Übersetzungsarbeit übernimmt, überprüft die vorgelegte Übersetzung und die für erforderlich gehaltenen Korrekturen.
c) Er überprüft den übersetzten Text und lässt ihn zur Drucklegung zu. Das Mitglied, das die Verantwortung für eine bestimmte Übersetzungsarbeit übernimmt, überprüft die vorgelegte Übersetzung und die für erforderlich gehaltenen Korrekturen.
d) Er entscheidet über alle Angelegenheiten, die sich auf das Übersetzungsvorhaben beziehen.
Der Übersetzungsausschuss hält in jedem Jahr zumindest zwei Arbeitssitzungen ab, um die anstehenden Sachfragen zu diskutieren und zu entscheiden. Soweit erforderlich können jederzeit vorläufige Arbeitssitzungen stattfinden, um dringende Fragen zu klären.
3. Redaktion
Die Redaktion Wird unter der Leitung des Übersetzungsausschusses das Übersetzungsvorhaben
im einzelnen durchführen und die einschlägigen Sachfragen klären.
Sie wird die regelmäßigen und notwendigen Kontakte mit den zuständigen
Personen und Institutionen in China wie in Deutschland halten, alle Angelegenheiten
der Veröffentlichung behandeln sowie die fortschritte der Übersetzungsarbeit
regelmäßig kontrollieren, rechtzeitig fördern usw.
Die Redaktion besteht aus drei Juristen und hat ihren Sitz and der chinesischen Universität für Politische Wissenschaften und Rechtswissenschaft in Beijing.
IV. Arbeitsverfahren
1. Büchaüswah1
Bücher, die übersetzt werden, sollen von fünf deutschen Professoren
empfohlen werden. Im Ausnahmefall Können aber auch chinesische Juristen
einzelne Bücher nach den praktischen Bedürfnissen in China empfehlen.
2.Festlegüng
der Bücher
Nach den folgenden Kriterien wird der Übersetzungsausschuss darüber
entscheiden, welche Bücher übersetzt werden sollen:
a) Praktische Notwendigkeit und Längerfristige kulturelle Bedeutung;
b)Bewertung und Einfluss der ausgewählten Bücher in Deutschland und
Europa;
c)Realisierungsmöglichkeit für die Übersetzung im Hinblick Inhalt,
Schwierigkeitsgrad, Umfang usw.;
d)Informationswert im Hinblick auf neue Gedanken oder neue Entwicklungs-Tendenzen;
e)Möglichkeit, einen geeigneten Übersetzer zu stellen.
3. Bestimmung der
Übersetzer
Nach der Festlegung der Bücher soll der Übersetzungsausschuss einen
Übersetzer für die Übersetzung der Bücher übernehmen,
die in sein Forschungsgebiet fallen.
4. Die erste Prüfung
Die erste Prüfung übernimmt das jeweils verantwortliche Mitglied des
Übersetzungsausschusses. Der Übersetzer soll seine Übersetzung
dem Mitglied zu einer ersten Prüfung überlassen, sobald er seines
Übersetzungsentwurf abgeschlossen hat.
5.Korrektür
Nachdem das verantwortliche Mitglied den Übersetzungsentwurf überprüft
hat, berichtetes dem Ausschuss, ob aufgrund der Überprüfung der Entwurf
die Gründlage für eine verlässliche Übersetzung bietet.
Dem Übersetzer, dessen Übersetzung in dieser Weise gebilligt worden
ist, wird die Möglichkeit geboten, den Übersetzungstext in Deutschland
bei dem entsprechenden Autor oder Professor zu korrigieren und zu verbessern.
6. Zweite Prüfung
Der Übersetzer muss seinen neuen Übersetzungstext gründsatzlicht
innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss der ersten Prüfung dem Ausschuss
einreichen. Sofern er seinen Entwurf in Deutschland überarbeitet hat, muss
er innerhalb von drei Monaten, nachdem er von Deutschland zurückgekehrt
ist, den neuen Text einreichen.
7. Fertigstellung
der 8Übersetzüng
Nach der zweiten Überprüfung kann die Übersetzung von der Redaktion
technisch bearbeitet und vereinheitlicht werden. Der Ausschuss beschließt,
das Veröffentlichungsverfahren einzuleiten und die Übersetzung dem
Verlag einzureichen.
I.Rechtsphilosophie und Rechtstheorie
1.G.Radbruch Kulturlehre des Sozialismus, 4.Aufl. Athenäum Verlag,Frankfurt
am Main 1949,83+80=ca.160 S.Prof. Mi Jian, Beijing
2.K.Engisch Einführung in das juristische Denken,9.Aufl.1997,Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln,279 S.Herr Bao Zenghua, Wissenschafts-assistant, Beijing
3.A.Kaufmann Rechtsphilosphie in der Nach-Neuzeit,2.Aufl.Decker & Müller 1989,61 S.Prof. Mi Jian, Beijing
4.A.Kaufmann/W.Hassemer Einführung in Rechtsphiloso-phie und Rechtstheorie der Gegenwart,6.Aufl. C.F.Müller,Heidelberg, 1994, 600 S.Prof.Dr.Zheng Yongliu, Beijing
5.G.Jakobs Norm,Person,Gesellschaft,1.
Aufl.Duncker & Humblot,Berlin, 131 S.Prof.Dr.Feng Jun,Beijing
II.Rechtsgeschichte
6.F.Wieacker A History of Private Law in Europe-with particular reference to Germany, Clarendon Press, Oxford,1995,509 S.Prof.Dr.Guo Feng,Beijing
7.Wesenberg-Wesener Neuere deutsche Privatrechts-geschichte,4.Aufl.1985,304 S.
8.H.H.Jakobs Wissenschaft und Gesetzgebung im bürgerlichen Recht—nach der Rechtsquellenlehre des 19.Jahr- hunderts,1.Aufl.1983,Ferdinand Schöningh,Paderborn, 164 S.Frau Wang Na,Juramagisterstu-dentin,Beijing
III.Zivilrecht
9.D.Medicus Allgemeiner Teil des BGB,7.Auf1. 1997,C.F.Müller,Heidelberg,468S.Prof.Dr.Shao Jiandong,Nanjing
10.D.Medicus Schuldrecht(Allgemeiner Teil)9. Aufl.1996,C.H.Beck,411S.
11.D.Medicus Schuldrecht II (Besonderer Teil), 9.Auf1. 1997, C.H.Beck, München, 467 S.
12.H.Kötz/ A.Flessner Europäisches Vertragsrecht (aus Englischer Version)Übersetzt von Tony Weir, 1 Aufl. 1997, Oxford University Press, Oxford, 284 S.Prof. Zhou Zhonghai,Beijing
13.K.H.Schwab / H.Prütting Sachenrecht,27.Auf1.1997,C.H.Beck,München, 444 S.
14.Fritz Baur Sachenrecht,15.Auf1.1989,C.H. Beck,München,706 S.Dr.Zhang ShuanggenDr.Shen Weixing
15.W.Flume Allgemeiner Teil des Bürger-lichen Rechts, zweiter Band, Das Rechtsgeschäft, 4.Aufl. 1992, Spriager Verlag, Berlin, Heidel-berg, 987 S.Herr Tu Changfeng, Bonn
IV.Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
16.C.W.Canaris Handelsrecht, 22.Auf1. 1995, C.H. Beck Verlag, München, 513 S.Prof.Fan Jian, Nanjing
17.K.Schmidt Gesellschaftsrecht, 3.Auf1. 1997, C. Heymanns Verlag, Köln, Berlin, Bonn, München,1962 S.Dr.Liu Xiaohai, München
18.F.Kübler Gesellschaftsrecht, 4.Auf1. 1994, C. F. Müller Verlag, Heidelberg, 469 S.Dr.Luo Li,Koeln
19.Fikentscher Wirtschaftsrecht,2.Aufl.VerlagC.H. Beck,Muenchen,1999Prof.Du JingLin/Frau Prof.Lu Chen
20.F.Rittner Wirtschaftsrecht, 2.Aufl. 1987, C. F. Müller Verlag, Heidelberg, 661 S.Prof. Zheng Youde, Wuhan
V.Strafrecht und Strafverfahrenrecht
21.J.Wessels Strafrecht, Allgemeiner Teil, 27. Auf1. 1997, C.F.Müller Verlag, Heidelberg, 288 S.Prof. Li Changke, Beijing
22.J.Wessels Strafrecht,BesondererTeil, Bd.1, 20.Auf1.1997, C.F.Müller Verlag, Heidelberg, 215 S.
23.G.Jakobs Strafrecht,Allgemeiner Teil, Die Grundlage und die Zurechnungs-lehre, Studienausgabe, 2.Auf1. 1991, Walter de Gruyter Verlag, Berlin, New York, 944 S.
24.C.Roxin Strafverfahrensrecht, 24.Auf1.1995, C.H.Beck Verlag, München,522 S.
25. C.Roxin Strafverfahrensrecht,24.Aufl.1995,C.H.Beck Verlag,München,522 S.
26.H.Jescheck/ T.Weigend
Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 6. Aufl. 2000, Duncker & Humblot,
Berlin, 1029 S.Frau Prof. Yue Liling, Beijing
VI. Verwaltungsrecht
27.H.Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht,11. Auf1.1997, C.H.Beck Verlag,München, 825 S.Prof. Dr. Gao Jiawei, Beijing
28.H.J.Wolff/O.Bachof/R.Stober Verwaltungsrecht, 11 Auf1. 1999, C.H.Beck Verlag, München, 688 S.Prof. Dr. Gao Jiawei, Beijing
VII.Andere
29.Dirk Käsler Einführung in das Studium Max Webers (Max Weber: An Introdu-ction to his Life and Works, Cambridge Polity Press 1988), 1.Aufl. 1979, C.H.Beck Verlag, München, 291 S.Prof.Dr.Guo Feng, Beijing
30.A.Kaufmann Gustav Radbruch——Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat, 1.Auf1. 1987, Piper,München, Zürich, 222 S.Prof.Shu Guoying, Beijing
31 G.kleinheyer/ J.Schröder Deutsche und Europäische Juristen aus neuen Jahrhunderten, 4.Aufl. 1996, 599 S.Frau Xu lan, Lektorin, Beijing
32.R.Knieper Gesetz
und Geschichte,Dr.Zhu Yan, Bremen